Update & Meilenstein – erste Ernte abgeschlossen
Am 12., 13. und 14. April haben wir unseren Growroom 1 vollständig geerntet. Seit heute läuft die Trocknung. Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
CANNEU e.V.
CANNEU e.V. ist eine nicht-kommerzielle Anbauvereinigung im Sinne des Konsumcannabisgesetzes. Die folgenden Seiten informieren über den Verein, die Satzung sowie die Bedingungen einer Mitgliedschaft.
Informationen zur MitgliedschaftAm 12., 13. und 14. April haben wir unseren Growroom 1 vollständig geerntet. Seit heute läuft die Trocknung. Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Alle Mitglieder, die ihren Antrag gestellt haben, sind jetzt in unserer Club-App Cannanas hinterlegt. Jede Person hat eine E-Mail zur Account-Übernahme erhalten.
Ab sofort könnt ihr euren Mitgliedsantrag direkt online stellen – vollständig digital, ohne Papierkram. In der Übergangsphase zahlt ihr nur 1 € pro Monat.
Informationen zum Verein und zur rechtlichen Grundlage der Anbauvereinigung gemäß Konsumcannabisgesetz.
Mehr erfahrenInformationen zu den Voraussetzungen, zur Beitragsstruktur und zur Antragstellung gemäß Vereinssatzung.
Mehr erfahrenAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Verein, zur Mitgliedschaft und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Mehr erfahrenCANNEU e.V. ist ein nicht-kommerzieller Verein im Sinne des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) mit Sitz in Euskirchen. Der Verein organisiert die Mitgliederverwaltung sowie die Vereinsorganisation im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Vereinssatzung.
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und legt Wert auf Aufklärung sowie Suchtprävention. Weitere Informationen finden sich in der Satzung des Vereins.

Foto: Thorsten WirtzKölner Stadt-Anzeiger
Der Kölner Stadt-Anzeiger begleitete CANNEU auf dem Weg zur ersten eigenen Ernte und berichtet über die Fortschritte des Vereins.
Foto: Thorsten WirtzKölner Stadt-Anzeiger
Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete über die Gründung von CANNEU als erstem Cannabis Social Club im Kreis Euskirchen. Die technische Ausstattung für den Anbau steht bereits.
Die Mitgliedsbeiträge orientieren sich an den tatsächlichen Selbstkosten des Vereinsbetriebs. Die Einzelheiten regelt die Beitragsordnung.
Vorgemerkte Mitglieder
getrennte Anbauflächen für 8 wechselnde Sorten
geplante Ernten pro Jahr