
Satzung
Vereinssatzung des CANNEU e.V.
Die Satzung des CANNEU e.V. regelt alle wesentlichen Aspekte unseres Vereins: von der Mitgliedschaft über die Organe und Zuständigkeiten bis hin zur Organisation des gemeinschaftlichen Anbaus nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG).
Die wichtigsten Punkte unserer Satzung:
- Name, Sitz und Zweck des Vereins
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Mitgliedsbeiträge und Gebührenordnung
- Organe des Vereins (Vorstand, Mitgliederversammlung, Anbaurat)
- Regelungen zum gemeinschaftlichen Eigenanbau
- Jugendschutz und Prävention
Die vollständige Satzung sowie die Beitragsordnung können Sie als PDF-Dokumente über die Download-Buttons oben auf dieser Seite herunterladen.
Präambel
Cannabis Clubs sind Anbauvereinigungen von Cannabisnutzer:innen, die den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial zum Eigenkonsum ihrer Mitglieder ohne Gewinnabsichten organisieren.
Ziel des Cannabis Clubs CANNEU ist die Gründung und der Betrieb einer solchen Anbauvereinigung gemäß den entsprechenden Regelungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG).
Der CANNEU heißt als Mitglieder nicht nur Cannabisnutzer:innen willkommen, sondern ausdrücklich alle Menschen, die an einer akzeptierenden und regulierenden Drogenpolitik und einer Gesetzgebung zum Schutz von Jugend, Verbrauchern und der Gesellschaft interessiert sind.
Haben Sie Fragen zur Satzung?
Bei Fragen zur Vereinssatzung oder zur Mitgliedschaft können Sie uns gerne über unser Kontaktformular erreichen oder direkt eine E-Mail an info@canneu.de senden.